Sandro Parissenti
28.9.2026

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Der Laptop ist geladen. Die Unterlagen sind in der Tasche. Der nächste Termin liegt ein paar Kilometer entfernt. Helm auf, losfahren, ankommen.
Ein Bike kann im Geschäftsalltag ganz unterschiedliche Aufgaben übernehmen: Es bringt dich als Selbständige oder Selbständigen zu Kunden, verbindet zwei Firmenstandorte oder wird zu einem Angebot für deine Mitarbeitenden.
Genau dafür lohnt sich ein Blick auf Bike-Leasing. Auch wenn dein Unternehmen aus einer einzigen Person besteht. Und auch dann, wenn du mit einem einzelnen Bike beginnen möchtest.
Ich zeige dir drei mögliche Alltagssituationen. Die folgenden Geschichten sind erfundene Beispiele, keine Kundenreferenzen. Vielleicht erkennst du trotzdem etwas aus deinem Betrieb wieder.
Mara arbeitet als selbständige Gestalterin in Arbon. Ihr Büro ist klein, ihre Kundschaft verteilt sich über die Region. Heute geht es zur Besprechung eines neuen Ladenauftritts. Laptop, Farbmuster und Notizbuch passen in die Tasche am Gepäckträger.
Für solche Termine könnte ein E-Bike zu ihrem Arbeitsgerät werden. Bei der Auswahl zählen für sie vor allem ein sicherer Gepäcktransport, eine angenehme Sitzposition und ein Bike, das auch mit Alltagskleidung gut funktioniert.
Leasing wäre eine Möglichkeit, die Anschaffung über vertraglich vereinbarte Zahlungen zu finanzieren. Dafür schaut Mara auf die gesamten Kosten über die Laufzeit, die Versicherung und den Unterhalt. Die monatliche Rate ist ein Teil dieser Rechnung.
Am Samstag fährt sie mit demselben Bike an den See. Das darf Freude machen. Für die Buchhaltung muss sie die geschäftliche und private Nutzung jedoch sauber auseinanderhalten.
Für Mara beginnt die Beratung bei ihren Wegen: Wie oft fährt sie zu Kunden? Was muss mit? Und wie viel fährt sie privat?
Ja: Nutzt du ein geleastes Bike für deine selbständige Tätigkeit, können die geschäftsmässig begründeten Leasingkosten grundsätzlich als Geschäftsaufwand steuerlich abgezogen werden. Eine AG oder GmbH ist dafür keine Voraussetzung. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erklärt diesen Grundsatz ausdrücklich für Selbständigerwerbende und geschäftlich genutzte Leasinggüter.
Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung. Fahrten zu Kunden oder geschäftlichen Besprechungen können einen betrieblichen Zweck haben. Eine Rechnung auf den Firmennamen allein macht aus einer privaten Anschaffung noch keinen Geschäftsaufwand. Geschäftliche Ausgaben müssen begründet und nachweisbar sein.
Bei gemischter Nutzung ist der private Anteil zu berücksichtigen. Für Mara heisst das: Die Kundentermine und die Samstagsrunde erfüllen unterschiedliche Zwecke. Wie das in ihrer Buchhaltung abgebildet wird, klärt sie anhand der Nutzung und des konkreten Vertrags mit ihrem Treuhänder. Die kantonale Praxis verlangt einen angemessenen Privatanteil beziehungsweise die Abgrenzung der geschäftlichen Kosten.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Ist ein Betrag von CHF 1'000 als Geschäftsaufwand anerkannt, vermindert er den steuerbaren Geschäftsgewinn um CHF 1'000. Er bedeutet nicht CHF 1'000 weniger Steuern. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt von deiner Situation ab. Die Zahl dient nur zur Erklärung und ist keine Leasingofferte.
Meine Empfehlung für die Vorbereitung: Halte fest, wofür du das Bike geschäftlich nutzt, bewahre Vertrag und Belege auf und besprich die Privatnutzung vor dem Abschluss mit deinem Treuhänder. Ich kümmere mich um die Bike-Beratung und die Offerte; die steuerliche Einordnung gehört in deine individuelle Beratung.
Im zweiten Beispiel arbeitet ein kleines Planungsbüro in Horn. Eine Mitarbeiterin muss am Vormittag Masse auf einer nahe gelegenen Baustelle kontrollieren. Am Nachmittag steht für einen Kollegen eine Besprechung bei einer Bauherrschaft an.
Im Büro hängt ein Helm neben dem Schlüsselbrett. Das gemeinsame Bike wird im Teamkalender reserviert. Nach der Rückkehr kommt es an seinen Platz, der Akku wird bei Bedarf geladen. So könnte ein Pool-Bike im Alltag funktionieren.
Hier schliesst das Unternehmen den Leasingvertrag ab und bezahlt die Raten. Das Bike wird von mehreren Personen genutzt. Deshalb besprechen wir bei der Auswahl auch unterschiedliche Körpergrössen, eine einfach anpassbare Sitzposition und den Transport von Unterlagen oder leichtem Arbeitsmaterial.
Zum Start gehören klare Abmachungen: Wer reserviert das Bike? Wer lädt den Akku? Wer meldet einen Defekt? Ist private Nutzung erlaubt? Die konkrete Versicherung und die Nutzungsregeln müssen zum gemeinsamen Einsatz passen.
Ein Pool-Bike kann mit einem einzigen Velo beginnen. Entscheidend ist, dass es zu den wiederkehrenden Wegen deines Teams passt.
Nina führt eine kleine Agentur. Zwei Mitarbeitende würden gerne häufiger mit dem Bike unterwegs sein. Beide haben unterschiedliche Wünsche: Die eine sucht ein komfortables E-Bike für den Alltag, der andere ein sportlicheres Bike.
Nina möchte sie mit einem vereinbarten Beitrag unterstützen. Dafür könnte das Budget-Modell passen: Die Mitarbeitenden wählen mit Beratung ihr Bike, schliessen den Leasingvertrag selbst ab und bezahlen die Rate an AMAG Leasing. Das Unternehmen beteiligt sich nach der intern festgelegten Regelung.
Vor dem Start hält Nina fest, wer den Beitrag erhält, wie lange er bezahlt wird und was bei einem Austritt passiert. Die Behandlung in der Lohnabrechnung, bei Sozialversicherungen und Steuern klärt sie mit ihrer Personalstelle oder ihrem Treuhänder.
Verlässt jemand das Unternehmen, bleibt der persönliche Leasingvertrag bei dieser Person. Der Arbeitgeberbeitrag entfällt gemäss der vereinbarten Regelung.
Der gemeinsame Nenner ist die Unterstützung durch die Firma. Welches Bike passt, entscheidet sich bei der einzelnen Person.
Für Angebote an Mitarbeitende und gemeinsam genutzte Firmenbikes unterscheidet AMAG diese drei Modelle:
Wenn du selbständig bist und das Bike selbst geschäftlich nutzt, schauen wir deine Situation separat an. Für die konkrete Finanzierung zählen die Angaben zu dir und deinem Betrieb sowie die Prüfung durch AMAG Leasing. Ein einzelnes Bike ist möglich; eine Mindestflotte verlangt AMAG nicht.
AMAG beschreibt Firmenleasing auch auf seiner Seite für Unternehmen und Institutionen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt individuell.
Zuerst sprechen wir über die Nutzung: Wege, Gepäck, Personen und die Frage, wer den Vertrag abschliessen soll. Danach folgt die passende Bike-Auswahl und eine individuelle Offerte.
Zur Entscheidung gehört die gesamte Laufzeit. Neben den Raten schauen wir die vereinbarten Zusatzleistungen, den Service sowie die Bedingungen für Vertragsende und vorzeitige Auflösung an. Leasing schafft eine laufende Zahlungsverpflichtung; auch bei veränderter Nutzung bleiben die Vertragsbedingungen massgebend.
Service ist nicht automatisch in jeder Leasingrate enthalten. Auch Ersatzmobilität gilt nicht pauschal bei jedem Defekt. Welche Leistungen dein Angebot umfasst, halten wir konkret fest.
Bei Beic begleite ich dich bei der Beratung und Offerte. Die Finanzierung erfolgt über AMAG Leasing. Für Wartung und Reparaturen steht dir die Beic-Werkstatt in Horn zur Verfügung.
Zehn Kundentermine? Regelmässige Wege zwischen zwei Standorten? Oder Mitarbeitende, die du beim Bike unterstützen möchtest?
Mit solchen konkreten Situationen lässt sich etwas anfangen. Daraus ergibt sich, welches Bike passt und ob Leasing eine sinnvolle Lösung für deinen Betrieb sein kann.
Schreib mir «Firmenbike» an sandro@beic.ch oder komm bei Beic in Horn vorbei. Dann schauen wir uns deinen Alltag gemeinsam an.
Sandro · Beic & Lifestyle · Seestrasse 115 · 9326 Horn TG
Die steuerlichen Hinweise beziehen sich auf die Schweiz und geben eine allgemeine Orientierung mit Quellenstand 27.09.2026. Die konkrete Behandlung richtet sich nach Nutzung, Vertrag und kantonaler Praxis; kläre sie mit deinem Treuhänder oder der zuständigen Steuerbehörde.
Quellen:
ESTV, Abschnitt 5.5 «Leasing»; Einordnung: KMU-Portal des Bundes, Leasing; Steuerpraxis Thurgau, Privatanteile und Geschäftsfahrten; Steuerpraxis Thurgau, geschäftsmässig begründeter Aufwand