Wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert?

Wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert? 🚵‍♀️

Biken ist Freiheit pur – aber was, wenn doch mal etwas schiefgeht? Sturz auf dem Trail, Kollision mit einer Kuh oder ein Ast, der im falschen Moment den Weg blockiert. Die grosse Frage: Wer haftet eigentlich?

Die neue Broschüre von SchweizMobil bringt Licht ins Dunkel – und wir fassen dir das Wichtigste kurz und klar zusammen.

1. Deine Eigenverantwortung zählt

Beim Biken gilt: Du bist in erster Linie selbst verantwortlich. Heisst: Tour gut planen, Bike in Schuss halten, passende Schutzausrüstung tragen und die Route deinem Können anpassen. Wer übermütig fährt oder Wetterwarnungen ignoriert, trägt das Risiko meist selbst.

2. Signalisiert = gewisse Pflicht

Auf offiziellen MTB-Routen müssen Behörden dafür sorgen, dass keine „versteckten Fallen“ lauern – z. B. morsche Brücken oder instabile Wegstücke. Normale Hindernisse wie Wurzeln, Steine oder Regenrinnen gehören aber dazu und sind Sache der Biker.

3. Wilde Trails = eigenes Risiko

Fährst du auf selbstgebauten oder „eingefahrenen“ Trails im Wald, bist du komplett auf dich gestellt. Grundeigentümer haften nicht, selbst wenn sie die Trails dulden. Kurz: Wilder Trail = 100 % Eigenverantwortung.

4. Landwirtschaft & Forst

  • Kollision mit Traktor: Hier greift die Motorfahrzeughaftung – ausser, wenn du dich grob falsch verhältst.
  • Unfall mit Tieren: Tierhalter haften, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten.
  • Zaundraht oder Schläuche auf Wegen: Fallenartige Gefahren mĂĽssen sichtbar markiert sein – sonst kann es Haftungsfolgen geben.

5. Koexistenz ist key

Ob auf Waldweg, Wanderpfad oder offizieller Strecke: Rücksicht, Sicht fahren und Geschwindigkeit anpassen sind die Basics. Denn am Ende wollen alle sicher nach Hause kommen – ob auf zwei Beinen oder zwei Rädern.

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Hier der Link zur BroschĂĽre von SchweizMobil: Haftung_Unfaelle_MTB_d.pdf

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Also: Helm auf, Augen offen, Herz frei – und ride your way. ✌️

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